„Energiewende“ ist das Synonym für den Systemwechsel von einer vor allem auf Atomkraft und Kohle basierenden Energieerzeugung hin zur zunehmend dezentralen Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen. Dahinter verbirgt sich die Idee einer nachhaltigen Energieversorgung und Energienutzung mit dem Ziel, das Klima und die Umwelt zu schützen sowie Ressourcen zu schonen, ohne auf Fortschritt, Wachstum und Lebensqualität verzichten zu müssen.
Die Energiewende umfasst daher sehr viel mehr als den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch die Stromnetze müssen modernisiert und ausgebaut werden, zudem müssen wir künftig mehr Energie sparen und die benötigte Energie deutlich effizienter nutzen.
Der Klimawandel stellt eine massive Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar – die Folgen für Mensch und Natur sind dabei nicht in vollem Maße absehbar. Als eines der wirtschaftlich stärksten Bundesländer trägt Baden-Württemberg zum Ausstoß von Treibhausengasen in die Erdatmosphäre bei, zum Beispiel durch seine Industrie. Um den Klimawandel zu bremsen, muss der Ausstoß von Treibhausgasen weltweit deutlich gesenkt werden – also auch in Baden-Württemberg.
Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges haben zudem gezeigt, wie gefährlich eine einseitige Abhängigkeit von zum Beispiel Gaslieferanten sein kann. Die Energiewende liefert somit auch einen Beitrag zu Unabhängigkeit und Sicherheit.
Die Energiewende ist eine Generationenaufgabe mit vielen unterschiedlichen Handlungsfeldern. Prognosen über die Kosten sind mit vielen Annahmen und Unsicherheiten verbunden. Wir dürfen uns aber nichts vormachen: Die Energiewende gibt es nicht umsonst.
Die Bundesnetzagentur schätzt allein die Kosten des Ausbaus des Übertragungsnetzes auf rund 55 Milliarden Euro. Diese Kosten werden zum allergrößten Teil erst einmal die Verbraucherinnen und Verbraucher tragen müssen, deren Stromrechnungen um entsprechende Centbeträge pro Kilowattstunde höher wird.
Es wäre allerdings falsch, alle Kostensteigerungen und Preiserhöhungen allein der Energiewende zuzuschreiben. Denn auch ohne sie wären erhebliche Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen an den Übertragungsnetzen nötig gewesen, die ebenfalls auf die Stromrechnung umgelegt worden wären. Längerfristig entscheidend sind ohnehin nicht die hohen einmaligen Investitionskosten. Entscheidend ist die Gesamtbilanz unterm Strich.
Die Energiewende sorgt mittel- und langfristig für kalkulierbare und niedrigere Stromkosten, denn Sonne und Wind schicken bekanntlich keine Rechnung für ihre Energielieferung. Eine Studie im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums hat ergeben, dass spätestens ab dem Jahr 2030 die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien kostengünstiger sein wird, als die Erzeugung mit Hilfe konventioneller Energieträger.
Es wird oft behauptet, dass die Energiewende Unsummen koste. In der Regel wird dabei auf die Förderung der erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verwiesen.
Seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2000 beträgt die Fördersumme über 200 Milliarden Euro. Das ist viel, aber gut in Energieerzeugungsanlagen investiertes Geld. Durch erneuerbaren Strom konnten die Stromkosten an der Börse gesenkt werden und der Import fossiler Energien sukzessive reduziert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium weist im Zeitraum von 2010 bis 2023 eingesparte fossile Energieträger von über 6.000 Terawattstunden (TWh) aus, wodurch beträchtliche Kosten wegfielen.
Zusätzlich konnten alleine im Jahr 2023 wurden Treibhausgasemissionen von insgesamt knapp 197 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten durch die erneuerbare Stromerzeugung vermieden werden. Bei einem Kostensatz, den das Umweltbundesamt vorschlägt, von 300 Euro pro Tonne Kohlendioxid ergibt sich eine Summe von 59,1 Milliarden Euro.
Zu einer umfassenden volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Betrachtung gehört aber noch mehr. Denn durch die Förderung erneuerbarer Energien sind zwischen 2005 und 2023 laut Bundeswirtschaftsministerium wirtschaftlichen Impulse in Höhe von über 275 Milliarden Euro entstanden. Außerdem haben die Investitionen auch neue Arbeitsplätze hervorgebracht: Derzeit arbeiten über 380.000 Beschäftigte in der Erneuerbare-Energien-Branche.
Baden-Württemberg hat im Jahr 2023 knapp 55 Prozent der Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien gewonnen.
Langfristig wird die Energieversorgung in Baden-Württemberg von Grund auf umstrukturiert werden. Ziel ist es, den Ausstoß von Kohlendioxid drastisch zu reduzieren und gleichzeitig eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten.
Unser Ziel ist es, in Baden-Württemberg bis spätestens 2040 Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen zu erreichen.
Ausbau der erneuerbaren Energien
Bei der Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien bietet in Baden-Württemberg insbesondere die Windkraft großes Potential. Durch die Veröffentlichung von Planungskarten für Windenergieanlagen wird ein Überblick über potentiell geeignete Windkraftstandorte gegeben. Weitere Voraussetzungen für den Ausbau wurden mit dem neuen Landesplanungsgesetz und dem Windenergieerlass geschaffen. Das Land ist hier auf einem guten Weg!
Ressourceneffizienz und Umwelttechnik vorantreiben
Ein effizienter Umgang mit den Ressourcen ist nicht allein unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Er kann zudem einen Beitrag leisten, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu sichern. Zugleich ist die Umwelttechnologie eine Wachstumsbranche und wird daher in den kommenden Jahren ein wichtiger Wirtschaftsfaktor werden.
Bürgerbeteiligung
Die Landesregierung baut auf die Ideen, Maßnahmen und Projekte aber auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg. Um diese bei Fragen zu Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Fördermöglichkeiten zu beraten, wurde die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH sowie die regionalen Energieagenturen gegründet.
Ein klimaneutrales, auf erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem muss auch die Versorgungssicherheit auf hohem Niveau gewährleisten können. In der Stromversorgung muss die grundlegende Umstrukturierung hin zu einem großen Anteil fluktuierender, dezentraler erneuerbarer Energien durch den Aufbau einer verlässlichen und intelligenten Strominfrastruktur begleitet werden. Neben dem Ausbau der Stromnetze betrifft dies vor allem auch die Absicherung über ausreichend gesicherte und flexible Leistung. Zusätzlich werden auch Energieeffizienz, Flexibilisierung der Nachfrage und der vermehrte Einsatz unterschiedlicher Speicher einen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten.
In Bezug auf flexible, regelbare Kraftwerke werden in Baden-Württemberg bis 2030 Gaskraftwerke mit einer Kapazität von mindestens 5 Gigawatt (GW) benötigt. Diese können als Back-up-Kraftwerke auch bei geringer Einspeisung erneuerbarer Energien genutzt werden. Die Zielgröße steht im Einklang mit unterschiedlichen Szenarien. Insbesondere dem Zielszenario im Forschungsvorhaben „Sektorziele 2030 und klimaneutrales Baden-Württemberg 2040“, den Annahmen des Netzentwicklungsplans Strom von 2021 (Szenario 2035 B) und dem Monitoring der Versorgungssicherheit der Bundesregierung.
Ja! Im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg hat sich das Land die Klimaneutralität bis 2040 zum Ziel gesetzt. Um den Weg zu diesem Ziel aufzuzeigen, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Erstellung der Studie „Sektorzielen 2030 und klimaneutrales Baden-Württemberg 2040“ unter Leitung des Zentrums für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung beauftragt, wobei auch Wärme und Verkehr in den Blick genommen wurden.
Die Studie zeigt konkret auf, welche Schritte für die gewünschte Treibhausgasreduktion notwendig sind. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind in einem Klima-Maßnahmen-Register verankert. Als konzeptionelle Ergänzung zum Klima-Maßnahmen-Register hat die Landesregierung 2024 ein Energiekonzept für Baden-Württemberg [PDF] beschlossen. Dieses sieht konkrete Ziele für Strom, Wärme und andere Bereiche wie Infrastruktur vor.
Der Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg betrug im Jahr 2023 55 Prozent. Die Landesregierung setzt zahlreiche Maßnahmen um, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg zu steigern, so dass der Anteil der im Land erzeugten erneuerbaren Energien weiter ansteigt. Die größten Ausbaupotenziale liegen bei der Windkraft und der Photovoltaik.
Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien ist die Reduzierung der Gesamtmenge an verbrauchter Energie ein zentrales Ziel der Energiewende: Jede und jeder einzelne kann daher durch bewussten und sparsamen Umgang mit Energie einen Beitrag leisten.
Beispiel Strom: Bereits beim Kauf von Elektrogeräten sollte man auf den Stromverbrauch achten und möglichst Geräte mit guter Energieeffizienz nutzen. Für die tägliche Verwendung empfiehlt sich eine abschaltbare Steckerleiste, um überflüssigen Stromverbrauch von Geräten im Stand-by-Modus zu verhindern.
Beispiel Heizkosten: Eigenheimbesitzer können durch Investitionen in Wärmedämmung oder eine neue Heizungsanlage hohe Einsparungen erzielen. Auch eine Solaranlage zur Warmwassererzeugung kann sich lohnen.
Darüber hinaus gibt es über Bürgerenergieanlagen und Energiegenossenschaften die Möglichkeit, selbst zum Stromproduzenten zu werden – und so gleichzeitig von der staatlichen Einspeisevergütung für erneuerbare Energien zu profitieren.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Energiewende mitzugestalten. Ein großes Vorhaben wie die Energiewende gelingt nicht allein durch Großvorhaben: Ebenso wichtig sind viele kleine Schritte.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Energiewende mitzugestalten. Ein großes Vorhaben wie die Energiewende gelingt nicht allein durch Großvorhaben: Ebenso wichtig sind viele kleine Schritte.
Die Landesregierung treibt unter anderem die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude voran.
Entscheidend für die erfolgreiche energetische Sanierung der über 8.000 Landesgebäude ist ein systematisches und strukturiertes Vorgehen. Hierzu hat der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg ein umfassendes Energie- und Klimaschutzkonzept für Landesgebäude entwickelt. Die Umsetzung dieses Konzepts wurde von der Landesregierung am 11. Dezember 2012 beschlossen. Mit den darin enthaltenen Maßnahmen sollen die durch Landesgebäude verursachten CO2-Emissionen gegenüber dem Ausgangswert im Jahr 1990 bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent und bis zum Jahr 2030 um 60 Prozent reduziert werden. Das Spektrum der Maßnahmen reicht von der Errichtung von energieeffizienten Neubauten, der Verstärkung der energetischen Sanierung, über die Nutzung erneuerbarer Energien bis zur Optimierung des Gebäudebetriebs.
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Damit die Energieversorgung auch in Zukunft gewährleistet bleibt, muss unsere Infrastruktur angepasst werden. Darum engagiert sich die Landesregierung neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch für den Ausbau und die Ertüchtigung der Versorgungsnetze. Dabei werden Bürgerinnen und Bürger über Beteiligungsverfahren und Konsultationen sowie im Rahmen lokaler Dialogveranstaltungen in den Entscheidungsprozess miteinbezogen.
Die Versorgungssicherheit weiter zu garantieren hat für die Landesregierung bei der Umsetzung aller Maßnahmen Priorität.
Weil die Stromerzeugung mit Windenergie- und Solaranlagen stets vom Wetter abhängt, sind auch intelligente Stromnetze und -speicher ein wichtiger Faktor für die Versorgungssicherheit. Insgesamt führt der steigende Strombedarf dazu, dass die Stromnetze ausgebaut werden müssen, um die notwendigen Transportkapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es die Aufgabe der Stromnetzbetreiber, das Stromnetz „in der Balance zu halten“. Dies bedeutet, dass der Stromverbrauch und die Stromerzeugung jederzeit im Gleichgewicht sein müssen. Durch die Energiewende verändert sich die Struktur der Energieerzeugung, so werden zentrale Großkraftwerke durch eine Vielzahl dezentraler EE-Anlagen ersetzt. Dies führt zu einem höheren Kontroll- und Steuerungsaufwand aufseiten der Netzbetreiber.
Um auch zukünftig die Netzstabilität und damit die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, ist eine Flexibilisierung sowohl der Erzeugung (beispielsweise Energiespeicher) als auch des Verbrauchs (beispielsweise Lastmanagement) notwendig. Insbesondere Batteriespeicher und Pumpspeicherkraftwerke können dazu beitragen, die wechselnde Erzeugung der erneuerbaren Energien auszugleichen. Überschussstrom kann zwischengespeichert und in Phasen niedrigerer Produktion wieder ausgespeichert werden. Durch die Umwandlung in ein gasförmiges Medium (beispielsweise Wasserstoff) kann Strom auch langfristig gespeichert werden.
Die Erforschung und der Ausbau neuer Netz- und Speichertechnologien tragen langfristig dazu bei, Stromerzeugung und Strombedarf besser in Einklang zu bringen.
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In der Tat stellt die Energiewende eine große Herausforderung dar: Wind- und Solarkraftwerke müssen gebaut, das Stromnetz erweitert und neue Technologien erforscht werden.
Doch gerade weil es viel zu tun gibt, bietet die Energiewende großes wirtschaftliches Potential. Die Umstellung der Energieversorgung und die Entwicklung effizienter Technologien ist eine einzigartige Chance für unser Land, um zum Beispiel durch neue Technologien und neue Arbeitsplätze auch wirtschaftlich von der Energiewende zu profitieren und im globalen Wettbewerb zu bestehen.
Erneuerbare Energien sind nach menschlichem Ermessen unendliche Ressourcen, von daher sind sie auf der Zeitschiene deutlich verlässlicher als die begrenzten Energiequellen Öl, Kohle oder Gas. Uns langfristig von diesen immer knapper werdenden Ressourcen zu lösen und unsere Energieversorgung zukunftsfähig zu machen, ist ein ganz wesentliches Ziel der Energiewende.
Richtig ist aber auch, dass Sonne und Wind nicht immer gleichmäßig zur Verfügung stehen. Darauf müssen wir uns einstellen. Der Ausbau der Speicherkapazitäten ist ein Instrument dafür. Das andere sind so genannte Smart Grids beziehungsweise Smart System. Mit „intelligenten Netzen“ beziehungsweise einem „intelligenten System“ ist die Fähigkeit gemeint, Lastschwankungen im Netz zu erkennen und durch kluge und schnelle Steuerung auszugleichen. Technisch ist eine solche Steuerung zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage durchaus möglich.
Das Wort Dunkelflaute beschreibt einen Zustand, der vor allem im Winter ganz normal ist: Die Sonne scheint wenig und gleichzeitig ist es windstill. Vor wenigen Jahren hätten dem die meisten Bürgerinnen und Bürger wohl kaum Beachtung geschenkt. Doch inzwischen decken wir in Deutschland gut die Hälfte des Strombedarfs aus Windkraft und Sonne, in Baden-Württemberg sind es um die 20 Prozent. Wenn also beides nicht vorhanden ist, haben wir dann zu wenig Strom? Droht uns womöglich ein Blackout? Nein.
Baden-Württemberg ist Teil des deutschen und europäischen Strommarktes. Die Regionen unterstützen sich gegenseitig. Durch das länderübergreifende Netz ist das möglich und funktioniert auch so. Baden-Württemberg importiert Strom aus einer Region, in dem er gerade günstiger ist. In den anderen Regionen läuft es genauso. Grund für die Importe ist also nicht zu wenig selber erzeugter Strom, sondern eine simple Rechnung. Manchmal ist es günstiger, Strom woanders einzukaufen als ihn selber zu produzieren. Das System ist für alle effizient und zuverlässig. Daher ist auch der Ausbau der Stromnetzinfrastruktur von so großer Bedeutung.
Aber wenn nun die ohnehin schwache Wintersonne sich kaum noch zeigt und die Windkraftanlagen stillstehen, muss der Strom doch knapp werden, oder? Ein Blick in die Statistik zeigt, dass dem nicht so ist: Trotz der Wetterverhältnisse kam es nicht annähernd zu Engpässen bei der Versorgung. Importe gab es nur dann, wenn der Strom im Ausland günstiger war.
Baden-Württemberg ist – auch ohne Dunkelflauten – traditionell ein Stromimportland, das mehr Strom verbraucht, als es erzeugt. Im Jahr 2023 wurden zum Beispiel 44 Prozent der Bruttostromverbrauchs außerhalb Baden-Württembergs erzeugt. Den Rest haben wir selber produziert. Steuerbare Kraftwerke springen ein, wenn es dunkel und windstill ist. Auch andere Energieträger sind Teil unseres Strommarktes. Bis wir soweit sind, dass wir unseren gesamten Strombedarf mit erneuerbaren Energien decken können und die Netze so ausgebaut sind, dass sie den Strom dorthin transportieren können, wo er gebraucht wird, die Back-up-Kraftwerke noch nicht durch Wasserstoff oder andere Technologien CO2-frei sind, werden wir noch die fossilen Energien nutzen müssen. Das ist der Übergang zu einer klimaneutralen Energiewirtschaft.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energie und damit auch der Windenergie ist ein verstärkter Netzausbau und der vermehrte Einsatz von Speichern erforderlich. Auch der Stromverbrauch muss flexibilisiert werden. Diese Maßnahmen sind erforderlich, dass der erneuerbare Strom trotz fluktuierender Erzeugung auch tatsächlich genutzt werden kann.
Auch aktuell müssen bereits erneuerbare Energie gelegentlich abgeregelt werden. Im Jahr 2024 waren es deutschlandweit 3,5 Prozent der Erzeugung durch erneuerbare Energien. In Baden-Württemberg spielt die Abregelung bei der Windenergie kaum eine Rolle.
Selbstverständlich benötigt man für die vielen dezentralen Anlagen Flächen. Der Flächenverbrauch ist aber deutlich geringer, als es auf den ersten Blick erscheint. In Baden-Württemberg werden mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen. Der Großteil dieser Flächen sind jedoch Abstandsflächen zwischen den Anlagen. Von 1,8 Prozent der Landesfläche die ausgewiesen sind werden am Ende deutlich unter 0,1 Prozent dauerhaft in Anspruch genommen. Die Nutzung der Windenergie ist daher sehr flächeneffizient.
Bei der Photovoltaik passiert der Großteil des Ausbaus auf Gebäuden und es kommen auch Doppelnutzungen wie zum Beispiel Parkplatz-PV oder Agri-PV zum Einsatz.
Seit jeher verursacht der Mensch eine Veränderung der Landschaft in der er lebt. Sei es durch Kultivierung, Beweidung, Industrialisierung oder durch den Bau von Siedlungen und Verkehrswegen. Auch die Energiegewinnung trägt in bestimmten Regionen dazu bei, dass sich Landschaften zum Teil gravierend verändern.
Ein besonders eindrückliches Beispiel hierfür ist der Kohleabbau. In einem sehr viel geringeren Maß macht sich selbstverständlich auch der Ausbau von erneuerbaren Energien in der Landschaft bemerkbar, zum Beispiel durch Freiflächenphotovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen. Auch die bisherige Nutzung der jeweiligen Fläche wird durch diese Anlage vergleichsweise wenig eingeschränkt. So kann ein Wald mit Windenergieanlagen noch immer der Erholung dienen, eine Freiflächenphotovoltaikanlage kann auch einen direkten Beitrag zur Biodiversität leisten.
Zugleich sind diese Anlagen aber auch ein Zeichen für die Anstrengungen den menschengemachten Klimaschutz einzudämmen und damit einen Beitrag zur Bewahrung der Natur.
Angesichts der Klimakrise besteht auch aus Sicht des Artenschutzes eine Dringlichkeit, die erneuerbaren Energien und dabei insbesondere auch die Windenergie an Land zügig auszubauen. Zugleich ist die Biodiversitätskrise neben der Klimakrise die zweite globale ökologische Krise, die die natürlichen Lebensgrundlagen bedroht.
Der Artenschutz wird sowohl im planungs- als auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen geprüft. Erforderlichenfalls werden auf Genehmigungsebene Maßnahmen ergriffen, um mögliche negative Auswirkungen durch die Errichtung und den Betrieb der Anlagen auf Arten zu reduzieren. Im Rahmen der Regionalplanung für die Windenergie werden bereits möglichst naturverträgliche Standorte gewählt. Dafür hat das Umweltministerium einen Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie erstellt.
Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vor dem Hintergrund der Dringlichkeit eines zügigen Ausbaus zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2022 bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Darüber hinaus sehen aktuelle Regelungen auf EU-Ebene und deren geplante Umsetzungen in nationales Recht in bestimmten Gebieten weitere artenschutzbezogene Erleichterungen für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen vor. Zugleich hat der Bundesgesetzgeber zum dauerhaften Schutz insbesondere der durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffenen Arten das Bundesamt für Naturschutz mit der Aufgabe betraut, nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und Maßnahmen zu deren erfolgreicher Umsetzung zu ergreifen. Das Land Baden-Württemberg begleitet die nationalen Artenhilfsprogramme mit einer landesweiten Artenschutzoffensive. So soll der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden, ohne das ökologische Schutzniveau abzusenken.
Das Land fördert zudem das Dialogforum Energiewende und Naturschutz von NABU und BUND, um Biodiversität und Naturschutz gemeinsam mit der Energiewende voranzubringen. Das Dialogforum arbeitet informierend, beratend und moderierend, um Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu vermeiden oder zu mindern.
Durch Windenergieanlagen und die Verringerung der Windgeschwindigkeit kann es zu einer Durchmischung von Luftschichten kommen. Tagsüber hat das auf die Temperatur keine Auswirkungen, da alle Luftschichten durch die Sonneneinstrahlung erwärmt werden. In der Nacht kann es aber dazu führen, dass trockene wärmere Luft nach unten geleitet wird. Dies ist aber nur ein lokaler Effekt, der auch bei verstärktem Ausbau der Windenergie keine großräumigen Klimaänderungen bewirkt. Detailliert hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags damit befasst und die Ergebnisse veröffentlicht: „Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder [PDF]“
Die Ökobilanz von Windenergieanlagen hat das Umweltbundesamt detailliert in der Veröffentlichung „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen“ aus dem Jahr 2021 untersucht.
Demnach beträgt das Treibhausgaspotenzial (das sogenannte Global Warming Potential) eines Onshore-Windparks an einem Schwachwindstandort 10,6 g CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde erzeugter Strom. Das errechnete Treibhausgaspotenzial setzt sich in erster Linie zusammen aus 12,7 g CO2-Äquivalent/kWh für die Herstellung der Anlage (120 Prozent des gesamten Treibhausgaspotenzials) und die Herstellung der Kabel (10 Prozent). Deutlich geringer tragen Logistik, Installation, Nutzung und Wartung sowie der Anteil der Herstellung des Umspannwerks bei.
Rückbau und anschließende Verwertung der Anlage verringern das Treibhausgaspotenzial um 4 g CO2-Äquivalent/kWh (-38 Prozent).
Bei der Herstellung schlagen vor allem der Turm (6,2 g CO2-Äquivalent/kWh), die Gondel (2,5 g CO2-Äquivalent/kWh), das Fundament (1,8 g CO2-Äquivalent/kWh) und die Rotorblätter (1,0 g CO2-Äquivalent/kWh) zu Buche. Geringer fallen die Beiträge der Nabe, des Transportes und die Herstellungsprozesse der WEA-Komponenten aus.
Die oben genannten 10,6 g CO2-Äquivalent/kWh sind den Werten der fossilen Stromerzeugung gegenüberzustellen. Diese liegen bei Braunkohle bei über 1.000 g CO2-Äquivalent/kWh und bei Erdgas zwischen 400 g CO2-Äquivalent/kWh und 500 g CO2-Äquivalent/kWh.
Schon nach kurzer Laufzeit hat eine Windenergieanlage die Energie, die für seine Produktion benötigt wurde, wieder eingespielt. Dieser Zeitraum wird als energetische Amortisationszeit bezeichnet. Eine Windturbine an Land braucht zwischen drei und sieben Monaten für die energetische Amortisation.
Die Windenergie trägt damit entscheidend zur Treibhausgasreduzierung bei.
Die Informationskampagne „Zukunft Altbau“ sowie die regionalen Energieagenturen beraten Mieter, Hausbesitzer und Unternehmen in Sachen Energieeffizienz. Sie helfen außerdem beim Planen und Realisieren von Energieanlagen wie Biogas- oder Solarthermieanlagen und sind für die Energiewende kompetenter Ansprechpartner vor Ort.